Der größte Förderbereich ist in Österreich, sowie in den meisten Ländern der Europäischen Union, die Filmherstellung. Von den Förderausgaben des Jahres 2019 entfallen 71,8% auf die Herstellung. Mit 52,2 Mio. Euro wurden im Berichtsjahr jedoch 3,4% weniger Mittel als im Vorjahr ausbezahlt (minus 1,8 Mio. Euro).
Der Rückgang ist vorwiegend auf die verringerte Auszahlung für Fernsehfilme zurückzuführen, das Minus von fast 4 Mio. Euro geht vorwiegend auf die Zahlungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA zurück, der 2019 fast 25% weniger auszahlte als im Jahr zuvor.
Im Bereich der Herstellung wird methodisch eine Trennung zwischen Kinofilmen (ab 60 Minuten) und Fernsehfilmen (ab 23 Minuten) vorgenommen. Filme, die nicht in diese Kategorien fallen, etwa weil sie eine kürzere Spieldauer aufweisen oder die primäre Verwertungsart zum Zeitpunkt der Einreichung bzw. Auszahlung nicht eindeutig dem Kino oder Fernsehen zugeordnet werden kann, werden unter „Sonstige Filme“ zusammengefasst. Die Zuordnung der Filme erfolgt im Wesentlichen durch die Förderstellen. Filme, die bereits einmal einer Kategorie zugeteilt worden sind, werden auch in den Folgejahren in dieser Kategorie geführt. Detailberechnungen sind nur für Kino- und Fernsehfilme möglich.
Als Serviceproduktionen gelten Filmvorhaben, deren Dreharbeiten zumindest teilweise in Österreich stattfinden, die aber die Voraussetzungen zur Anerkennung als österreichisch-ausländisch Koproduktion nicht erfüllen bzw. Filmvorhaben, bei denen die antragstellenden Produktionsfirmen keinen Sitz im Inland haben.
Der Rückgang ist vorwiegend auf die verringerte Auszahlung für Fernsehfilme zurückzuführen, das Minus von fast 4 Mio. Euro geht vorwiegend auf die Zahlungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA zurück, der 2019 fast 25% weniger auszahlte als im Jahr zuvor.
Im Bereich der Herstellung wird methodisch eine Trennung zwischen Kinofilmen (ab 60 Minuten) und Fernsehfilmen (ab 23 Minuten) vorgenommen. Filme, die nicht in diese Kategorien fallen, etwa weil sie eine kürzere Spieldauer aufweisen oder die primäre Verwertungsart zum Zeitpunkt der Einreichung bzw. Auszahlung nicht eindeutig dem Kino oder Fernsehen zugeordnet werden kann, werden unter „Sonstige Filme“ zusammengefasst. Die Zuordnung der Filme erfolgt im Wesentlichen durch die Förderstellen. Filme, die bereits einmal einer Kategorie zugeteilt worden sind, werden auch in den Folgejahren in dieser Kategorie geführt. Detailberechnungen sind nur für Kino- und Fernsehfilme möglich.
Als Serviceproduktionen gelten Filmvorhaben, deren Dreharbeiten zumindest teilweise in Österreich stattfinden, die aber die Voraussetzungen zur Anerkennung als österreichisch-ausländisch Koproduktion nicht erfüllen bzw. Filmvorhaben, bei denen die antragstellenden Produktionsfirmen keinen Sitz im Inland haben.