Europäischer Fonds zur Unterstützung von internationalen Gemeinschaftsproduktionen und zur Verbreitung europäischer Kinofilme
http://www.coe.int/eurimages
Der europäische Koproduktionsfonds EURIMAGES wurde 1988 als Teilabkommen des Europarates mit Sitz in Strassburg gegründet, um Kinofilme (Mindestlänge 70 Minuten), die als europäische Koproduktionen produziert werden, zu unterstützen. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Herstellung von Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern des Fonds; als rechtliche Basis dient das „Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen“ („Multilaterale Konvention“ vom 2. Oktober 1992) bzw. zwischenstaatliche Filmabkommen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Spitzenfinanzierung bis zu einer Höhe von 17% der Gesamtherstellungskosten bzw. bis zu 700.000 Euro. In jedem koproduzierenden Land müssen mindestens 50% der Finanzierung gesichert sein. Eine Beteiligung von Nicht-Mitgliedsstaaten bis zu 30% des Herstellungsbudgets ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses, rückzahlbar ab dem ersten Nettoerlös der Produzenten, aliquot in Höhe der Beteiligung. Neben der Herstellung unterstützt EURIMAGES auch den Verleih von europäischen Kinofilmen in Ergänzung zum MEDIA Programm der Europäischen Union. Damit wird sowohl der Verleih von Filmen aus EU-Ländern in Nicht-EU-Ländern gefördert, als auch der Verleih von Filmen aus Nicht-Mitgliedsländern in EU-Staaten. Auch Kinos in Ländern ohne MEDIA Zugang werden von EURIMAGES gefördert. ProduzentInnen können um Digitalisierung jener Filme ansuchen, die von EURIMAGES bereits in der Herstellung unterstützt wurden. Das Entscheidungsgremium von EURIMAGES ist das Direktionskomitee, die Abwicklung erfolgt durch das im Europarat ansässige Sekretariat, die Projektbetreuung durch das Filminstitut. Die politische Vertretung im Komitee übernimmt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
EURIMAGES hat 34 Mitgliedsstaaten: Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern (Stand: Dezember 2010).
- 2010 wurden im Rahmen der Herstellungsförderung Filmen mit österreichischer Beteiligung rund 800.000 Euro Förderung von EURIMAGES zugesagt, an österreichische FilmherstellerInnen gingen davon knapp 200.000 Euro.
- Die Digitalisierung von Filmen mit österreichischer Beteiligung wurde mit über
146.000 Euro gefördert, davon flossen rund 88.000 Euro an österreichische ProduzentInnen.
http://www.coe.int/eurimages
Der europäische Koproduktionsfonds EURIMAGES wurde 1988 als Teilabkommen des Europarates mit Sitz in Strassburg gegründet, um Kinofilme (Mindestlänge 70 Minuten), die als europäische Koproduktionen produziert werden, zu unterstützen. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Herstellung von Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern des Fonds; als rechtliche Basis dient das „Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen“ („Multilaterale Konvention“ vom 2. Oktober 1992) bzw. zwischenstaatliche Filmabkommen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Spitzenfinanzierung bis zu einer Höhe von 17% der Gesamtherstellungskosten bzw. bis zu 700.000 Euro. In jedem koproduzierenden Land müssen mindestens 50% der Finanzierung gesichert sein. Eine Beteiligung von Nicht-Mitgliedsstaaten bis zu 30% des Herstellungsbudgets ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses, rückzahlbar ab dem ersten Nettoerlös der Produzenten, aliquot in Höhe der Beteiligung. Neben der Herstellung unterstützt EURIMAGES auch den Verleih von europäischen Kinofilmen in Ergänzung zum MEDIA Programm der Europäischen Union. Damit wird sowohl der Verleih von Filmen aus EU-Ländern in Nicht-EU-Ländern gefördert, als auch der Verleih von Filmen aus Nicht-Mitgliedsländern in EU-Staaten. Auch Kinos in Ländern ohne MEDIA Zugang werden von EURIMAGES gefördert. ProduzentInnen können um Digitalisierung jener Filme ansuchen, die von EURIMAGES bereits in der Herstellung unterstützt wurden. Das Entscheidungsgremium von EURIMAGES ist das Direktionskomitee, die Abwicklung erfolgt durch das im Europarat ansässige Sekretariat, die Projektbetreuung durch das Filminstitut. Die politische Vertretung im Komitee übernimmt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
EURIMAGES hat 34 Mitgliedsstaaten: Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern (Stand: Dezember 2010).

