Europäischer Fonds zur Unterstützung von internationalen Gemeinschaftsproduktionen und zur Verbreitung europäischer Kinofilme - 2009 wurden im Rahmen der Herstellungs- und Verleihförderung Filmen mit österreichicher Beteiligung rund 1,6 Mio. Euro Förderung von EURIMAGES zugesagt, an österreichische FilmherstellerInnen gingen davon 705.395 Euro.
- Bei allen vier geförderten Koproduktionen führen Österreicher die Regie.
- Erstmals wird die Förderung der Digitalisierung von österreichischen FilmherstellerInnen in Anspruch genommen.
http://www.coe.int/eurimages
Der europäische Koproduktionsfonds EURIMAGES wurde 1988 als Teilabkommen des Europarates mit Sitz in Strassburg gegründet, um Kinofilme (Mindestlänge von 70 Minuten), die als europäische Koproduktionen produziert werden, zu unterstützen. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Herstellung von Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern des Fonds; als rechtliche Basis dient das "Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen" ("Multilaterale Konvention" vom 2. Oktober 1992) bzw. zwischenstaatliche Filmabkommen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Spitzenfinanzierung bis zu einer Höhe von 17% der Gesamtherstellungskosten bzw. bis zu 700.000 Euro. In jedem koproduzierenden Land müssen mindestens 50% der Finanzierung gesichert sein. Eine Beteiligung von Nicht-Mitgliedsstaaten bis zu 30% des Herstellungsbudgets ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses, rückzahlbar ab dem ersten Nettoerlös der Produzenten, aliquot in Höhe der Beteiligung.
Neben der Herstellung unterstützt EURIMAGES auch den Verleih von europäischen Kinofilmen in Ergänzung zum MEDIA Programm der Europäischen Union. Damit wird der Verleih von Filmen zwischen EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern gefördert.
Auch Kinos in Ländern ohne MEDIA Zugang werden von EURIMAGES gefördert. Außerdem können Produzenten um Digitalisierung jener Filme ansuchen, die von EURIMAGES bereits in der Herstellung unterstützt wurden.
Das Entscheidungsgremium von EURIMAGES ist das Direktionskomitee, die Abwicklung erfolgt durch das im Europarat ansässige Sekretariat. Die Betreuung österreichischer Projekte erfolgt durch das Filminstitut, die politische Vertretung im Komitee wird durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wahrgenommen.
EURIMAGES hat 34 Mitgliedsstaaten.

