Die Fördertätigkeit erfolgt auf der Grundlage des Bundes-Kunstförderungsgesetzes 1988 (zuletzt novelliert 2000). Die Förderungsentscheidung liegt in der Ministerkompetenz und erfolgt auf Empfehlung eines Beirats. Gegenstand der Förderung ist der künstlerische Film ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rentabilität.
www.bmukk.gv.at/kunst/sektion/abt3_foerd_film.xml

