Quelle: Österreichisches Filminstitut
*/ keine Detailangaben, laut Beschluss des Salzburger Landtages vom 1.2.2006, darf ein Rückschluss auf die natürliche oder juristische Person des Förderungsempfängers nicht möglich sein, wenn der Förderbeitrag 5.000 Euro übersteigt.
80% aller Auszahlungen der Förderinstitutionen betrifft die Herstellung von Filmvorhaben, davon der größte Teil die Fernsehfilme, die 43% des gesamten Auszahlungsvolumens ausmachen und 56% der Auszahlungen im Bereich der Herstellung.
*/ keine Detailangaben, laut Beschluss des Salzburger Landtages vom 1.2.2006, darf ein Rückschluss auf die natürliche oder juristische Person des Förderungsempfängers nicht möglich sein, wenn der Förderbeitrag 5.000 Euro übersteigt.
80% aller Auszahlungen der Förderinstitutionen betrifft die Herstellung von Filmvorhaben, davon der größte Teil die Fernsehfilme, die 43% des gesamten Auszahlungsvolumens ausmachen und 56% der Auszahlungen im Bereich der Herstellung.
Quelle: Förderinstitutionen
Kinofilme ab 60 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Kinofilmen
Kinofilme ab 60 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Kinofilmen
Quelle: Österreichisches Filminstitut
Kinofilme ab 60 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Kinofilmen
Kinofilme ab 60 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Kinofilmen
Quelle: Förderinstitutionen
Fernsehfilme ab 23 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Fernsehfilmen
Fernsehfilme ab 23 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Fernsehfilmen
Quelle: Österreichisches Filminstitut
Fernsehfilme ab 23 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Fernsehfilmen
Fernsehfilme ab 23 Minuten
*/ keine Detailauflistung
**/ keine Förderung von Fernsehfilmen

